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Senat 5 erteilt drei Vereinen die Lizenz für die UEFA Women´s Champions League

Dieser Artikel erschien erstmals am 14. April 2023 um 14:30 Uhr und wurde nun mit neuen Informationen ergänzt.

Für drei Vereine aus der Frauen Bundesliga gab es heute besonderen Grund zur Freude. Wie der Senat 5 der Österreichischen-Fußball-Bundesliga entschied, haben sowohl die SKN St. Pölten Frauen, die SK Sturm Graz Frauen und die SPG SCR Altach / FFC Vorderland die Lizenz für die Teilnahme an der UEFA Women´s Champions League zur Saison 2023/2024 erhalten.    

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Sportlich muss dafür entweder der Meister oder der Vizemeistertitel erreicht werden. Während einer der beiden Startplätze dem Serienmeister und aktuellen Tabellenführer St. Pölten nicht mehr zu nehmen sein wird, scheint auch der amtierende Vizemeister Sturm Graz auf einem sehr gutem Weg zu sein, den erforderlichen 2. Platz zu holen. Außenseiterchancen kann sich auch die SPG SCR Altach / FFC Vorderland ausrechnen, die jedoch sieben Spieltage vor Saisonende bereits sechs Punkte hinter den Grazerinnen liegt. Wie aus der vorläufigen „Eintrittsliste für die UEFA Women´s Champions League 2023/2024“ ersichtlich, starten beide Vertreterinnen aus Österreich in der 1. Qualifikationsrunde mit einem Miniturnier. Sollte diese Hürde überwunden werden, wartet in der 2. Qualifikationsrunde ein KO-Duell, welches bei positivem Ausgang zur Teilnahme an der Gruppenphase berechtigt.           

Update 15.04.2023 13:32 Uhr

Neben den drei oben genannten Vereinen, wurde auch dem USV Neulengbach die Lizenz für die Teilnahme an der UEFA Women´s Champions League zur Saison 2023/2024 erteilt.  

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